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Vereinsordnung der Knabenkapelle Auerbach e. V.

§ 1 Ausbildungsordnung
  1. Die Aufnahme in den Verein kann nur durch Vorstandsmitglieder erfolgen.

  2. Die Ausbildung eines Musikers in der Knabenkapelle umfasst die Zeit vom Eintritt bis zum Ausscheiden.

  3. In der Regel erlernt jeder Musiker zu Beginn seiner Ausbildung neben seinem Wahlinstrument das Trommeln auf der Marschtrommel. Damit ist ihm Gelegenheit gegeben, die Kapelle bei Festzügen und ähnlichen Veranstaltungen schon frühzeitig zu unterstützen.

  4. Die Ausbildung umfasst einen

                           theoretischen Teil      Harmonielehre, Notenkunde nach Schulungsmaterial des NBMB und der

                                                         entsprechenden Blasmusikschule

                     praktischen Teil         Erlernen des Instrumentalspiels

  1. Nach der Grundausbildung hat jeder Musiker das Recht und die Pflicht, wöchentlich neben der Gesamt­probe noch eine Gruppen- oder Satzprobe zu besuchen.

  2. Bis zum 18. Geburtstag ist der von der Generalversammlung festgelegte Ausbildungsbeitrag in Höhe von 25,-- € an den Verein zu entrichten. Für das 2. Kind aus einer Familie beträgt der monatliche Ausbil­dungsbeitrag 15,-- €, alle weiteren Kinder sind beitragsfrei. Der Betrag wird monatlich abgebucht.

  3. Der Jahresbeitrag für volljährige Musiker beträgt 24,--€

§ 2 Pflichten der Musiker ( zu § 7 der Satzung der Knabenkapelle e.V.)
  1. Um die Kameradschaft und das gute Klima innerhalb der Kapelle zu fördern und zu erhalten, ist es erforderlich, dass jeder Musiker alle für ihn angesetzten Proben besucht. Entschuldigungen sind durch die Eltern beim Kapellmeister oder der Vorstandschaft vorher fernmündlich oder mittels Entschuldigungsformular anzuzeigen. Nachträgliche Entschuldigungen können nur bei triftigen Gründen anerkannt werden, mündliche Entschuldigungen durch Dritte werden nicht akzeptiert.

  2.  Wer einem honorierten Auftritt der Knabenkapelle Auerbach unentschuldigt fernbleibt, muss damit rechnen, dass ihm von seinem Jahreshonorar genau der Betrag abgezogen wird, der ihm für diesen Einsatz zustehen würde. Wer einem nicht honorierten Auftritt der Knabenkapelle Auerbach unentschuldigt fernbleibt, muss damit rechnen, dass ihm 10,-- € von seinem Jahreshonorar abgezogen werden.

§ 3 Prüfungsordnung

Nach der Grundausbildung, die in der Regel etwa 2-3 Jahre dauert, beteiligt sich jeder Musiker der Knabenkapelle an den Jungmusikerleistungsprüfungen des Nordbayerischen Musikbundes. Dadurch wird sein Leistungsstand von neutralen Wertungsrichtern ermittelt. Der NBMB sieht einen dreistufigen Prüfungsmodus vor:

                                                              D1       Bronze
                                                              D2       Silber
                                                              D3       Gold

Nach erfolgreicher D1-Prüfung ist der Musiker berechtigt, im Orchester der Knabenkapelle mitzuspielen, um hineinzuwachsen. Gesteigerter Probenfleiß ist erforderlich, um den Ansprüchen der gehobenen Musikstufe gerecht zu werden. Vor Auftritten des Nachwuchsorchesters ist es nötig, dass D1-Musiker 3 Wochen lang an den Gesamt-proben des Nachwuchses teilnehmen, grundsätzlich aber einmal monatlich. Vollwertiger Orchestermusiker wird man mit Ablegung der D2-Prüfung. (Ausnahmen nach Genehmigung durch Vorstandschaft und Kapellmeister möglich)

§ 4 Honorarordnung ( zu § 5 der Satzung der Knabenkapelle e.V.)

Die Ausbilder entscheiden, wann ein Musiker bereits aktiv in der Kapelle mitspielen kann. Von diesem 1. Auftritt an folgt eine Einspielzeit von einem halben Jahr, erst danach ist ein Musiker berechtigt, gegen Honorar mitzuwirken. Die Honoraraufteilung richtet sich nach dem Leistungsstand der beteiligten Musiker. Entsprechend der abgelegten Prüfungen beim NBMB wird den aktiven und freiwilligen Musikern das bei jedem Einsatz eingespielte Honorar prozentual auf ihr Sparbuch gutgeschrieben:

                                                  Ohne Prüfung          50 %

                                                  D1                          100 %

                                                  D2                          150 %

                                                  D3                          200 %

§ 5 Verleihbedingungen ( zu § 8 der Satzung der Knabenkapelle e.V.)

Die Knabenkapelle verleiht vereinseigene Instrumente an Musiker, die in Ausbildung stehen. Für diese Instrumente ist eine monatliche Leihgebühr zu entrichten, die jeweils für ein Kalenderjahr abgebucht wird.

Bei Ausgabe des Instrumentes ist von den Eltern ein Leihschein mit Abbuchungsermächtigung in zweifacher Ausfertigung zu unterzeichnen, der bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Instrumentes nach Prüfung durch den Kapellmeister von einem Vorstandsmitglied der Knabenkapelle gegengezeichnet wird.

Die monatliche Leihgebühr beträgt für jedes Instrument 10,-- €.

Marschtrommeln werden kostenlos verliehen.

§ 6 Jugendordnung
  1. Die aktiven und freiwilligen Musiker, die bereits in der Knabenkapelle spielen, wählen jährlich nach den Weihnachtsferien in einer der ersten Proben ihre 5 Jugendvertreter nach Mehrheitsbeschluss.

  2. Diese 5 Jugendvertreter bestimmen aus ihrer Mitte zwei Personen, die dann befugt sind, an den Sitzungen der erweiterten Vorstandschaft teilzunehmen. Sie sollten nach Möglichkeit das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben.

  3. Aufgaben der Jugendvertreter:

! Bindeglied zwischen Musikern und Vorstandschaft

! Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung außermusikalischer Veranstaltungen

     wie z.B. Zeltlager, Weihnachtsfeier, Freizeitmaßnahmen ...

! Vertretung des Vereins bei Jugendveranstaltungen der übergeordneten Organisationen

§ 7 Ehrenordnung
  1. Ehrung der Musiker

                                      5 Jahre Mitgliedschaft             Grüne Nadel des NBMB ohne Urkunde

                                    10 Jahre Mitgliedschaft             Ehrennadel in Bronze des NBMB ohne Urkunde

                                    15 Jahre Mitgliedschaft             Verdienstmedaille in Silber des NBMB

                                    20 Jahre Mitgliedschaft             Ehrennadel in Silber des NBMB mit Urkunde

                                    25 Jahre Mitgliedschaft             Verdienstmedaille in Gold des NBMB

                                    100 Einsätze für die KKA         Silbernadel der Knabenkapelle

                                    200 Einsätze für die KKA         Goldnadel der Knabenkapelle

                                    300 Einsätze für die KKA         Präsent (Ehrenkrug) der Knabenkapelle

                                    400 Einsätze für die KKA         Geschenkkorb

                                    Volljährige mit 18 Jahren          Landkreisnadel

                                    Ausscheiden                             Erinnerungsbild

  1. Ehrung der Vorstandschaft und der Elternbeiräte

                                      5 Jahre Mitgliedschaft             Silbernadel der Knabenkapelle

                                    10 Jahre Mitgliedschaft             Goldnadel der Knabenkapelle

                                    20 Jahre Mitgliedschaft             Fördermedaille in Gold des BDBV

                                    Mitgliedschaft in Vorstandschaft und Elternbeirat werden addiert.

  1. Ehrung von Dirigenten nach den Richtlinien des NBMB

  2. Ernennung zum Ehrenmitglied, Ehrenvorstand
    Auf Beschluss der erweiterten Vorstandschaft kann verdienstvollen Mitarbeitern oder Persönlichkeiten die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.

§ 8 Fördernde Mitglieder
  1. Jedes fördernde Mitglied bekommt bei Unterzeichnung des Aufnahmescheines und der Abbuchungsermächtigung eine Vereinssatzung und eine Vereinsordnung der Auerbacher Knabenkapelle ausgehändigt. Der Jahresbeitrag in Höhe von 26,-- € wird im ersten Quartal des fälligen Kalenderjahres abgebucht.

  2. Zum 60. Geburtstag eines fördernden Mitgliedes spielt die Knabenkapelle ein Geburtstagsständchen. Dies wird dann im fünfjährigen Rhythmus fortgesetzt.

§ 9 Musizieren am Grab
  1. Bei Ableben eines aktiven Musikers, eines Vorstandsmitgliedes, eines Elternbeirates oder eines Ehrenmitgliedes umrahmt die Knabenkapelle die feierliche Beisetzungszeremonie.

  2. Bei Ableben eines fördernden Mitgliedes umrahmt eine Bläserabordnung der Knabenkapelle die feierliche Beisetzungszeremonie.

Auerbach, 07. April 2005

Vorstandschaft, Elternbeirat, Jugendvertretung

 

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