Vereinsordnung der Knabenkapelle Auerbach e. V.
Die Aufnahme in den Verein kann nur durch Vorstandsmitglieder erfolgen.
Die Ausbildung eines Musikers in der Knabenkapelle umfasst die Zeit vom Eintritt bis zum Ausscheiden.
In der Regel erlernt jeder Musiker zu Beginn seiner Ausbildung neben seinem Wahlinstrument das Trommeln auf der Marschtrommel. Damit ist ihm Gelegenheit gegeben, die Kapelle bei Festzügen und ähnlichen Veranstaltungen schon frühzeitig zu unterstützen.
Die Ausbildung umfasst einen
theoretischen Teil Harmonielehre, Notenkunde nach Schulungsmaterial des NBMB und der
entsprechenden Blasmusikschule
praktischen Teil Erlernen des Instrumentalspiels
Nach der Grundausbildung hat jeder Musiker das Recht und die Pflicht, wöchentlich neben der Gesamtprobe noch eine Gruppen- oder Satzprobe zu besuchen.
Bis zum 18. Geburtstag ist der von der Generalversammlung festgelegte Ausbildungsbeitrag in Höhe von 25,-- € an den Verein zu entrichten. Für das 2. Kind aus einer Familie beträgt der monatliche Ausbildungsbeitrag 15,-- €, alle weiteren Kinder sind beitragsfrei. Der Betrag wird monatlich abgebucht.
Der Jahresbeitrag für volljährige Musiker beträgt 24,--€
Um die Kameradschaft und das gute Klima innerhalb der Kapelle zu fördern und zu erhalten, ist es erforderlich, dass jeder Musiker alle für ihn angesetzten Proben besucht. Entschuldigungen sind durch die Eltern beim Kapellmeister oder der Vorstandschaft vorher fernmündlich oder mittels Entschuldigungsformular anzuzeigen. Nachträgliche Entschuldigungen können nur bei triftigen Gründen anerkannt werden, mündliche Entschuldigungen durch Dritte werden nicht akzeptiert.
Wer einem honorierten Auftritt der Knabenkapelle Auerbach unentschuldigt fernbleibt, muss damit rechnen, dass ihm von seinem Jahreshonorar genau der Betrag abgezogen wird, der ihm für diesen Einsatz zustehen würde. Wer einem nicht honorierten Auftritt der Knabenkapelle Auerbach unentschuldigt fernbleibt, muss damit rechnen, dass ihm 10,-- € von seinem Jahreshonorar abgezogen werden.
Nach der Grundausbildung, die in der Regel etwa 2-3 Jahre dauert, beteiligt sich jeder Musiker der Knabenkapelle an den Jungmusikerleistungsprüfungen des Nordbayerischen Musikbundes. Dadurch wird sein Leistungsstand von neutralen Wertungsrichtern ermittelt. Der NBMB sieht einen dreistufigen Prüfungsmodus vor:
D1 Bronze
D2 Silber
D3 Gold
Nach erfolgreicher D1-Prüfung ist der Musiker berechtigt, im Orchester der Knabenkapelle mitzuspielen, um hineinzuwachsen. Gesteigerter Probenfleiß ist erforderlich, um den Ansprüchen der gehobenen Musikstufe gerecht zu werden. Vor Auftritten des Nachwuchsorchesters ist es nötig, dass D1-Musiker 3 Wochen lang an den Gesamt-proben des Nachwuchses teilnehmen, grundsätzlich aber einmal monatlich. Vollwertiger Orchestermusiker wird man mit Ablegung der D2-Prüfung. (Ausnahmen nach Genehmigung durch Vorstandschaft und Kapellmeister möglich)
Die Ausbilder entscheiden, wann ein Musiker bereits aktiv in der Kapelle mitspielen kann. Von diesem 1. Auftritt an folgt eine Einspielzeit von einem halben Jahr, erst danach ist ein Musiker berechtigt, gegen Honorar mitzuwirken. Die Honoraraufteilung richtet sich nach dem Leistungsstand der beteiligten Musiker. Entsprechend der abgelegten Prüfungen beim NBMB wird den aktiven und freiwilligen Musikern das bei jedem Einsatz eingespielte Honorar prozentual auf ihr Sparbuch gutgeschrieben:
Ohne Prüfung 50 %
D1 100 %
D2 150 %
D3 200 %
Die Knabenkapelle verleiht vereinseigene Instrumente an Musiker, die in Ausbildung stehen. Für diese Instrumente ist eine monatliche Leihgebühr zu entrichten, die jeweils für ein Kalenderjahr abgebucht wird.
Bei Ausgabe des Instrumentes ist von den Eltern ein Leihschein mit Abbuchungsermächtigung in zweifacher Ausfertigung zu unterzeichnen, der bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Instrumentes nach Prüfung durch den Kapellmeister von einem Vorstandsmitglied der Knabenkapelle gegengezeichnet wird.
Die monatliche Leihgebühr beträgt für jedes Instrument 10,-- €.
Marschtrommeln werden kostenlos verliehen.
Die aktiven und freiwilligen Musiker, die bereits in der Knabenkapelle spielen, wählen jährlich nach den Weihnachtsferien in einer der ersten Proben ihre 5 Jugendvertreter nach Mehrheitsbeschluss.
Diese 5 Jugendvertreter bestimmen aus ihrer Mitte zwei Personen, die dann befugt sind, an den Sitzungen der erweiterten Vorstandschaft teilzunehmen. Sie sollten nach Möglichkeit das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Aufgaben der Jugendvertreter:
! Bindeglied zwischen Musikern und Vorstandschaft
! Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung außermusikalischer Veranstaltungen
wie z.B. Zeltlager, Weihnachtsfeier, Freizeitmaßnahmen ...
! Vertretung des Vereins bei Jugendveranstaltungen der übergeordneten Organisationen
Ehrung der Musiker
5 Jahre Mitgliedschaft Grüne Nadel des NBMB ohne Urkunde
10 Jahre Mitgliedschaft Ehrennadel in Bronze des NBMB ohne Urkunde
15 Jahre Mitgliedschaft Verdienstmedaille in Silber des NBMB
20 Jahre Mitgliedschaft Ehrennadel in Silber des NBMB mit Urkunde
25 Jahre Mitgliedschaft Verdienstmedaille in Gold des NBMB
100 Einsätze für die KKA Silbernadel der Knabenkapelle
200 Einsätze für die KKA Goldnadel der Knabenkapelle
300 Einsätze für die KKA Präsent (Ehrenkrug) der Knabenkapelle
400 Einsätze für die KKA Geschenkkorb
Volljährige mit 18 Jahren Landkreisnadel
Ausscheiden Erinnerungsbild
Ehrung der Vorstandschaft und der Elternbeiräte
5 Jahre Mitgliedschaft Silbernadel der Knabenkapelle
10 Jahre Mitgliedschaft Goldnadel der Knabenkapelle
20 Jahre Mitgliedschaft Fördermedaille in Gold des BDBV
Mitgliedschaft in Vorstandschaft und Elternbeirat werden addiert.
Ehrung von Dirigenten nach den Richtlinien des NBMB
Ernennung zum Ehrenmitglied, Ehrenvorstand
Auf Beschluss der erweiterten Vorstandschaft kann verdienstvollen
Mitarbeitern oder Persönlichkeiten die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
Jedes fördernde Mitglied bekommt bei Unterzeichnung des Aufnahmescheines und der Abbuchungsermächtigung eine Vereinssatzung und eine Vereinsordnung der Auerbacher Knabenkapelle ausgehändigt. Der Jahresbeitrag in Höhe von 26,-- € wird im ersten Quartal des fälligen Kalenderjahres abgebucht.
Zum 60. Geburtstag eines fördernden Mitgliedes spielt die Knabenkapelle ein Geburtstagsständchen. Dies wird dann im fünfjährigen Rhythmus fortgesetzt.
Bei Ableben eines aktiven Musikers, eines Vorstandsmitgliedes, eines Elternbeirates oder eines Ehrenmitgliedes umrahmt die Knabenkapelle die feierliche Beisetzungszeremonie.
Bei Ableben eines fördernden Mitgliedes umrahmt eine Bläserabordnung der Knabenkapelle die feierliche Beisetzungszeremonie.
Auerbach, 07. April 2005
Vorstandschaft, Elternbeirat, Jugendvertretung